Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde und darf nur von Heilpraktikern und Ärzten uneingeschränkt ausgeübt werden.
Eine Behandlung dauert ca. 60 min beim Erwachsenen und ca. 30 min bei Kindern und Säuglingen und wird von mir nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Viele gesetzliche Krankenkassen, private Krankenkassen und Zusatzversicherungen erstatten mittlerweile anteilig die Kosten für
Osteopathie oder Heilpraktikerbehandlungen.
Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse oder Zusatzversicherung und informieren sich über Ihre Unterstützungsmöglichkeiten.